345.

Wenn bei der Beerdigung die Grube auf einer Seite einfällt, so wird von der Seite her der erste Todte wieder aus dem Dorfe oder der Gemeinde kommen.


Aus Karstädt bei Grabow. Seminarist Lienck. Vgl. NS. 436, Nr. 302.

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Zitationsvorschlag für dieses Objekt
TextGrid Repository (2012). Bartsch, Karl. Märchen und Sagen. Sagen, Märchen und Gebräuche aus Meklenburg. Zweiter Band: Gebräuche und Aberglaube. Gebräuche und Aberglaube. Tod und Begräbniß. 345. [Wenn bei der Beerdigung die Grube auf einer Seite]. 345. [Wenn bei der Beerdigung die Grube auf einer Seite]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0005-E880-1