1204.
Silvesterabend vor Sonnenuntergang holt man sich Wasser ein; denn vor Sonnenaufgang am andern Tag darf man nicht schöpfen. Sollten die bösen Geister etwas in den Brunnen gethan haben, so vernichtet es der Sonnenglanz des Neujahrstages.
Aus Raddenfort. Lehrer Lübsdorf.