2080.

Gegen den Schlangenstich – man hört im Volke nie vom Schlangenbiß – werden folgende Proceduren empfohlen: Der Verwundete suche früher als die Schlange ein fließendes Wasser zu erreichen, um damit die Wunde zu waschen. Gelingt ihm dies, so[452] bleibt der Stich unschädlich, die Schlange aber stirbt in Folge der Giftentladung. – Man bedecke die Wunde mit feuchter Erde. – Um die Geschwulst von denjenigen Körpertheilen, wo sie am gefährlichsten werden kann, fern zu halten, binde man, je nachdem es erforderlich ist, oberhalb oder unterhalb der Wunde einen seidenen Faden oder ein seidenes Band, welches eine Braut an einer Krone gehabt haben muß. – Auch darf der Gebissene nicht in ein Haus gebracht werden, in welchem Feuer brennt.


Schiller I, 1. Vgl. FS. 519.

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Zitationsvorschlag für dieses Objekt
TextGrid Repository (2012). Bartsch, Karl. Märchen und Sagen. Sagen, Märchen und Gebräuche aus Meklenburg. Zweiter Band: Gebräuche und Aberglaube. Gebräuche und Aberglaube. Besprechungen. 2080. [Gegen den Schlangenstich - man hört im Volke]. 2080. [Gegen den Schlangenstich - man hört im Volke]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0005-E955-C