1289b.

Stirbt in einem Dorfe Jemand in ›den Zwölften‹, so werden in diesem Orte im selbigen Jahre noch zwölf Personen sterben.


Wirthschafter Thilo in Neuheinde.

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Zitationsvorschlag für dieses Objekt
TextGrid Repository (2012). Bartsch, Karl. Märchen und Sagen. Sagen, Märchen und Gebräuche aus Meklenburg. Zweiter Band: Gebräuche und Aberglaube. Gebräuche und Aberglaube. Die Zwölften. 1289b. [Stirbt in einem Dorfe Jemand in 'den Zwölften']. 1289b. [Stirbt in einem Dorfe Jemand in 'den Zwölften']. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0005-EC96-8