In den Twölften wird nichts ausgeliehen und alles Ausgeliehene wird vor den Twölften eingefordert.
Allgemein.
Rechtsinhaber*in
TextGrid
Zitationsvorschlag für dieses Objekt
TextGrid Repository (2012).
Bartsch, Karl.
Märchen und Sagen.
Sagen, Märchen und Gebräuche aus Meklenburg.
Zweiter Band: Gebräuche und Aberglaube.
Gebräuche und Aberglaube.
Die Zwölften.
1269a. [In den Twölften wird nichts ausgeliehen].
1269a. [In den Twölften wird nichts ausgeliehen]. Digitale Bibliothek. TextGrid.
https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0005-ED14-2