1509.

Wenn die erste Fuhre Korn eingefahren wird, soll man das ausgefallene Korn, das nach Abladen des Wagens auf den Wagenbrettern liegt, wieder mit zu Felde nehmen und nicht abschütten oder abfegen; dann kommen in die Scheune keine Mäuse. Dies Korn heißt auch das Mäusekorn.


Aus Karstädt bei Grabow. Seminarist Lienck.

Der annotierte Datenbestand der Digitalen Bibliothek inklusive Metadaten sowie davon einzeln zugängliche Teile sind eine Abwandlung des Datenbestandes von www.editura.de durch TextGrid und werden unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung 3.0 Deutschland Lizenz (by-Nennung TextGrid, www.editura.de) veröffentlicht. Die Lizenz bezieht sich nicht auf die der Annotation zu Grunde liegenden allgemeinfreien Texte (Siehe auch Punkt 2 der Lizenzbestimmungen).

Lizenzvertrag

Eine vereinfachte Zusammenfassung des rechtsverbindlichen Lizenzvertrages in allgemeinverständlicher Sprache

Hinweise zur Lizenz und zur Digitalen Bibliothek


Rechtsinhaber*in
TextGrid

Zitationsvorschlag für dieses Objekt
TextGrid Repository (2012). Bartsch, Karl. Märchen und Sagen. Sagen, Märchen und Gebräuche aus Meklenburg. Zweiter Band: Gebräuche und Aberglaube. Gebräuche und Aberglaube. Erntegebräuche. 1509. [Wenn die erste Fuhre Korn eingefahren wird]. 1509. [Wenn die erste Fuhre Korn eingefahren wird]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0005-ED91-A