1263.

Damit Fru Gaur nicht die Futtervorräthe und das Wasser im Brunnen behext, werden bei Beginn der Twölften allenthalben Eisenstücke, als alte Sensen, Heugabeln, Messer etc., in Stroh und Heu gesteckt, in den Brunnen wird ein Feuerstahl gehängt und an den Festabenden besonders mit einer Pistole hineingeschossen. Während der Twölften darf auch kein Dung aus den Ställen geworfen werden, sonst wird das Fundament bloß, und dann scharren sich Fru Gaurs Hunde hindurch und fügen dem Vieh Schaden zu. Sodann müssen zu den Twölften alle geliehenen Gegenstände und Sachen zurückgegeben werden, wenn nicht Fru Gaur ihre Strafen schicken soll in das Haus des Säumigen.


Seminarist F. Jaap.

Der annotierte Datenbestand der Digitalen Bibliothek inklusive Metadaten sowie davon einzeln zugängliche Teile sind eine Abwandlung des Datenbestandes von www.editura.de durch TextGrid und werden unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung 3.0 Deutschland Lizenz (by-Nennung TextGrid, www.editura.de) veröffentlicht. Die Lizenz bezieht sich nicht auf die der Annotation zu Grunde liegenden allgemeinfreien Texte (Siehe auch Punkt 2 der Lizenzbestimmungen).

Lizenzvertrag

Eine vereinfachte Zusammenfassung des rechtsverbindlichen Lizenzvertrages in allgemeinverständlicher Sprache

Hinweise zur Lizenz und zur Digitalen Bibliothek


Rechtsinhaber*in
TextGrid

Zitationsvorschlag für dieses Objekt
TextGrid Repository (2012). Bartsch, Karl. Märchen und Sagen. Sagen, Märchen und Gebräuche aus Meklenburg. Zweiter Band: Gebräuche und Aberglaube. Gebräuche und Aberglaube. Die Zwölften. 1263. [Damit Fru Gaur nicht die Futtervorräthe]. 1263. [Damit Fru Gaur nicht die Futtervorräthe]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0005-EEDF-3