[51] 125.
Die Wäsche eines Kindes darf man im ersten Lebensjahre nicht nach Sonnenuntergang im Freien hängen lassen, sonst stirbt das Kind.
FS. 543.
Die Wäsche eines Kindes darf man im ersten Lebensjahre nicht nach Sonnenuntergang im Freien hängen lassen, sonst stirbt das Kind.
FS. 543.