72.

Ein Kind, welches am Sonntag geboren ist, darf nicht am Donnerstag, und ein Kind, welches am Donnerstag 1 geboren ist, nicht am Sonntage getauft werden, sonst kann das Kind ›allens‹, d.h. Geister 2 seh'n; oder: sie werden ›Hellseher‹.


Allgemein.

Fußnoten

1 Am Donnerstag Mittags.

Aus Röbel, Pastor Behm. Aus Brütz, Pastor Bassewitz. Oder: In der Nacht vom Donnerstag auf Freitag zwischen 12 und 1 Uhr, Seminarist Fehlandt.

2 Alles Uebernatürliche, was ihm in seinem Leben begegnet.

Aus Plate bei Schwerin.

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Zitationsvorschlag für dieses Objekt
TextGrid Repository (2012). Bartsch, Karl. Märchen und Sagen. Sagen, Märchen und Gebräuche aus Meklenburg. Zweiter Band: Gebräuche und Aberglaube. Gebräuche und Aberglaube. Geburt, Taufe. 72. [Ein Kind, welches am Sonntag geboren ist]. 72. [Ein Kind, welches am Sonntag geboren ist]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0005-F541-A