1274.

In Quatzow bei Mirow darf man in den Zwölften viele Thiere nicht beim rechten Namen nennen; statt Fuchs muß man Langschwanz, statt Maus Bœnlöper sagen, wer das versieht, zahlt Strafe und nachher wird das Geld vertrunken.


NG. 162.

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Zitationsvorschlag für dieses Objekt
TextGrid Repository (2012). Bartsch, Karl. Märchen und Sagen. Sagen, Märchen und Gebräuche aus Meklenburg. Zweiter Band: Gebräuche und Aberglaube. Gebräuche und Aberglaube. Die Zwölften. 1274. [In Quatzow bei Mirow darf man in den Zwölften]. 1274. [In Quatzow bei Mirow darf man in den Zwölften]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0005-F550-8