1613.

In der Malchiner, Darguner und Güstrower Gegend glauben manche Leute, daß die Diebe bei ihren nächtlichen Einbrüchen ein Licht mit sich führen, welches aus einem noch ungebornen Kinde bereitet ist, das, angezündet, die Eigenschaft besitzt, die Bewohner des Hauses, in dem der Diebstahl begangen wird, in tiefem Schlafe zu erhalten und dessen Flamme nur durch Eintauchen in süße Milch ausgelöscht werden kann.


Küster Schwartz in Bellin.

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Zitationsvorschlag für dieses Objekt
TextGrid Repository (2012). Bartsch, Karl. Märchen und Sagen. Sagen, Märchen und Gebräuche aus Meklenburg. Zweiter Band: Gebräuche und Aberglaube. Gebräuche und Aberglaube. Zauber und Segen, Besprechungen. 1613. [In der Malchiner, Darguner und Güstrower Gegend]. 1613. [In der Malchiner, Darguner und Güstrower Gegend]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0005-F6F3-1