Beim Sterben eines Hausgenossen werden die Uhren angehalten.
Allgemein. Vgl. Engelien Nr. 126.
Rechtsinhaber*in
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Zitationsvorschlag für dieses Objekt
TextGrid Repository (2012).
Bartsch, Karl.
Märchen und Sagen.
Sagen, Märchen und Gebräuche aus Meklenburg.
Zweiter Band: Gebräuche und Aberglaube.
Gebräuche und Aberglaube.
Tod und Begräbniß.
281b. [Beim Sterben eines Hausgenossen werden].
281b. [Beim Sterben eines Hausgenossen werden]. Digitale Bibliothek. TextGrid.
https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0005-F750-5