[101] 144. Vergrab kein Geld.

Ertingen.


Wer Geld vergräbt, findet es bald nachher nicht mehr an seinem Ort, weil das Geld die Eigenschaft (mit den übrigen edlen Metallen gemein) hat, zuwandern. Namentlich in die Tiefe.

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Zitationsvorschlag für dieses Objekt
TextGrid Repository (2012). Birlinger, Anton. Märchen und Sagen. Sagen, Märchen, Volksaberglauben. 1.. 144. Vergrab kein Geld. 144. Vergrab kein Geld. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0005-FD20-7