382. Dreschersitten.

In Laupheim war es von jeher Sitte, daß man dem Nachbar nach dem »Ausdreschen« einen Schabernack zu spilen suchte. Waren beide Nachbarn fertig, so wartete der eine, bis der andere beim »Brod« war. Er schickte seinen Knecht hinüber und ließ einige Schmidfeuer-Schlacken hineinwerfen. Kommt der Thäter, der Knecht, mit heiler Haut durch, so lacht man den Nachbar brav aus. Paßt aber Einer und faßt den Knecht auf der That ab oder erwischt ihn, so wird der Gefangene in Stroh eingebunden am ganzen Leibe, sein Gesicht schwarz gemacht und er auf einen Schlitten oder Karren gebunden. Das Roß muß auch das schlechteste sein, das man bekommt, ebenso das Geschirr, und so führt man den Angebundenen in Stadt oder Ort herum.

In Dietenheim sagt man beim Hineinwerfen des in Stroh gebundenen Steins oder der Schmideschlacken: »då həõ-n-î d'Saumogg.l.«

Bei Ehingen in Baiern heißt die Sitte »Mogelvertragen« oder »Drescherin vertragen« 1.

Fußnoten

1 23. Public. des hist. Vereins für Schwaben u. Neuburg LXXIII. In Oberschwaben »Saukesseln« LXXIV. Im Schwarzwald »Mokelspiel«. Schmid 389 »Sauaufschlagen«.

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Zitationsvorschlag für dieses Objekt
TextGrid Repository (2012). Birlinger, Anton. Märchen und Sagen. Sitten und Gebräuche. Sitten und Gebräuche. 5.. 382. Dreschersitten. 382. Dreschersitten. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0006-015C-6