175. Vom Storchen.

1.

Man glaubt, daß der Stork die Verletzung ehelicher Treue scharf strafe. Wenn irgendwo viel Störche beisammen sind, sagt man, sie halten über einen derartigen Gericht, und wenn er schuldig befunden, werde er getödtet 1.

Ertingen.

Fußnoten

1 Lonicerus S. 666: »Ehe sie aber über Meer fliegen und in dem sie zuvor hauffenweise zusammen kommen, halten sie gleichsam einen Rath, bringen etliche Tage damit zu, und wann einer unter ihnen gefunden und gleichsam überzeuget wird, das er sich mit einem andern oder fremden in Unzucht vermischt, oder zu solcher ihrer Zusammenkunft zu langsam erschien, den stechen und beissen sie mit ihren Schnäbeln zu todt, wie die alte Lehrer Ambrosius, Basilius Magnus und beneben denselben auch Isidorus bezeugen.«Aelian erzählt mal, wie ein Storch einem Ehebrecher die Augen ausgehackt in Thessalien (Conlin).

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Zitationsvorschlag für dieses Objekt
TextGrid Repository (2012). Birlinger, Anton. Märchen und Sagen. Sagen, Märchen, Volksaberglauben. 1.. 175. Vom Storchen. 1. [Man glaubt, daß der Stork die Verletzung ehelicher]. 1. [Man glaubt, daß der Stork die Verletzung ehelicher]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0006-0361-8