230. Kirchenstrafen für Gefallene in Fürstenbergischen Orten an der Donau.

Jedes gefallene Mädchen mußte an drei Sonntagen nacheinander mit einem Strohkranz um den Arm vor die Kirchenthüre stehen; alle Kirchenleute gingen an ihr vorbei. Ihr Verführer stund ihr gegenüber, wenn er aus gleichem Orte war, mit einem Strohkranz um das Knie.

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TextGrid Repository (2012). Birlinger, Anton. Märchen und Sagen. Sitten und Gebräuche. Sitten und Gebräuche. 2.. 230. Kirchenstrafen für Gefallene in Fürstenbergischen Orten. 230. Kirchenstrafen für Gefallene in Fürstenbergischen Orten. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0006-0487-1