38.

Des Schnupfens entledigt man sich, wenn man in ein »Gükle« schnäuzt, selbes zusammenfaltet und wegwirft, der »wundervitzige« Finder, so er es öffnet, erbt das »Gschnüder« 1.

Fußnoten

1 Vgl. Schönw. III. § 19.

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TextGrid Repository (2012). Birlinger, Anton. Märchen und Sagen. Sagen, Märchen, Volksaberglauben. 7.. 703. Medizinischer Aberglauben. 38. [Des Schnupfens entledigt man sich, wenn man]. 38. [Des Schnupfens entledigt man sich, wenn man]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0006-05C3-2