185.

Ein Bauernhof, zum Kloster Weingarten gehörig, mußte ehedem alle Jahre an einem Sommertage bei nicht umwölktem Himmel vierspännig auf einem Wagen ein Ei in's Kloster liefern. Es habe davon die Abgabe einer Gült abgehangen.

Der Freihofbauer bei Ellwangen mußte gleichfalls jährlich ein Ei in's Kloster vierspännig liefern; es war an einer Kette befestigt in einem Säcklein. Die Kette war in der Mitte quer übergezogen. Einsmal lieferte der Freihofbauer das Ei nicht mehr. Ein Krieg zwischen Oettingen und Ellwangen erhob sich; der Bauer wurde gefangen und fast sein Lebtag in Speier festgehalten.

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TextGrid Repository (2012). Birlinger, Anton. Märchen und Sagen. Sitten und Gebräuche. Sitten und Gebräuche. 2.. 185. [Ein Bauernhof, zum Kloster Weingarten gehörig]. 185. [Ein Bauernhof, zum Kloster Weingarten gehörig]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0006-0647-1