2.

Bei des Martini Malzeit, so man der Stadt Rechnung pflegt zu halten, laßt man's noch also verbleiben. [191] Weil aber der Mißbrauch eingerissen, daß sich je länger je mehr Personen zuschlagen, so soll fürhin aus der Stadt Seckel nichts mehr zum besten darzuo hergeschoßen und sonsten aller Uiberfluß abgeschafft werden.

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TextGrid Repository (2012). Birlinger, Anton. Märchen und Sagen. Sitten und Gebräuche. Sitten und Gebräuche. 2.. 199. Horber Mahlzeiten. 2. [Bei des Martini Malzeit, so man der Stadt Rechnung]. 2. [Bei des Martini Malzeit, so man der Stadt Rechnung]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0006-06EC-D