343. Alte Ulmer Hochzeitsitten.

Um durch den hochzeitlichen Kirchgang den Gottesdienst nicht zu verzögern, soll der Bräutigameine Viertelstunde vor dem dritten Zeichen zum Glückwünschen vor sein Haus stehen. Auch darf das Brautpaar den Ehehalten ein Geschenk machen.

Bei Strafe von 4 fl. soll auf den Hochzeiten kein Kranz, da die Schienen mit Gold umbunden oder mit Schnüren geziert sind, Jemand andern als dem Brautpaar, den Führern und den Fremden gegeben werden 1.

Fußnoten

1 Alte Ulmer Hochzeitordg. bei Hausleutner II. 217. 14. 13. S. 218.

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TextGrid Repository (2012). Birlinger, Anton. Märchen und Sagen. Sitten und Gebräuche. Sitten und Gebräuche. 4.. 343. Alte Ulmer Hochzeitsitten. 343. Alte Ulmer Hochzeitsitten. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0006-06F2-E