355.

Wenn im Allgäu eine Jungfrau stirbt, so dürfen sie blos ledige Mädchen tragen in schwarzen Kleidern und weißen Schürzen, früher auch in sog. Schappeln.

Wird ein Weib begraben, so geht bei der Leiche der Mann voraus; es geht das Weib auch bei den Frauen voran (so im ganzen obern Allgäu).

Opfer finden drei statt: das erste am Begräbnißtag, das zweite oder auch sibente genannt in acht Tagen darauf; das dritte oder dreißigste in vier Wochen. Endlich der Jahrestag in der Regel 13 Monate später. Beim ersten Opfer unter der Messe finden drei Opfer statt (1 Pfennig, 1/2 Kreuzer etc.): nach dem Evangelium, dem Gebete oder der Leichenpredigt und nach der Messe während der Aussegnung. Bei dem 7ten und 30sten finden nur je zwei Opfergänge statt.


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TextGrid Repository (2012). Birlinger, Anton. 355. [Wenn im Allgäu eine Jungfrau stirbt, so dürfen sie]. Digitale Bibliothek. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0006-06F8-2