8.

In der Christnacht soll und muß in jedem Haus eine Person die ganze Nacht hindurch wachen, weil Nachts zwölf Uhr aus allen Brunnen etwa drei Minuten lang Wein fließe. Niemand mag aber zum Brunnen, weil die Diebe zu dieser Stunde so gefährlich sind. An Aengstigungen fehlt es auch nicht. Nicht Alle sehen den wunderbaren Weinfluß 1.

Röttingen.

Fußnoten

1 Vgl. das Weinbrünnlein in Wangen im Elsaß, Stöber 226, quillt, wenn's guten Wein gibt. Rochholz A.S. I. S. 41 ff. Neben weinströmenden gab es auch kornströmende Brunnen. Th. Vernaleken, Mythen und Bräuche S. 290. Nr. 12. Der Glaube ist in Niederöstreich und Deutschböhmen ebenfalls daheim. Vgl. auch Schnezler II. 458.

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TextGrid Repository (2012). Birlinger, Anton. Märchen und Sagen. Sagen, Märchen, Volksaberglauben. 7.. 695. Weihnachten. 8. [In der Christnacht soll und muß in jedem Haus]. 8. [In der Christnacht soll und muß in jedem Haus]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0006-07C6-A