387. Sonderbares Testament.

Mündlich.


In der Umgegend von Marbach wohnte vor uralten Zeiten ein Edelfräulein, und die hatte einen großen Wald bei Rielingshausen, dem alten »Reginereshausen« und »Kleinbottwar«. Als sie zu sterben kam, vermachte sie den Wald den Marbachern, unter der Bedingung, daß sie sie begraben sollten mit einem silbernen Spaten, einer silbernen Haue und einer silbernen Schaufel, und in der »Römerkirche« das ewige Licht unterhalten. Als die Marbacher sich darauf nicht verstehen wollten, vereinigten sich sieben umliegende Gemeinden, unter denen auch Rielingshausen und Murrhardt, vollstreckten die Testamentsverfügungen und hatten von da an Antheil am Walde. Die Unterhaltung des ewigen Lichtes unterblieb, seitdem die Gegend lutherisch geworden.

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Zitationsvorschlag für dieses Objekt
TextGrid Repository (2012). Birlinger, Anton. Märchen und Sagen. Sagen, Märchen, Volksaberglauben. 3.. 387. Sonderbares Testament. 387. Sonderbares Testament. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0006-0853-6