201. Herbstmahl.

Seit uralten Zeiten war in Rottenburg einHerbstmahl der Zehenter. Die Zehenter hatten im Herbst die Aufsicht bei den Keltern, zogen die Gefälle ein. Sie hatten ein eigenes Faß in der Keller, wohinein ein Jeder seinen Antheil lieferte. War Alles beisammen im Faß, so bestimmte man ein gewisses aus ihren Häusern, wo festlich gezecht und darauf losgetrunken wurde. Man nahm auch die Weiber und Familie mit; dieses hieß »Herbstmahl«. In den 20er Jahren hörte der alte Brauch auf.

Einer andern Angabe zu Folge wäre nach geschlossenem Herbst das »Herbstmahl« von den Zehentern im Kellerstüble gehalten worden, wozu die Weiber mitgebracht wurden. Man kaufte Käs, Würste etc., und wenn der Zehenter-Wein zu Ende war, holte man noch vom eigenen.

Es scheint, auch die Herrschaftsdiener, Stiftsdiener etc. hatten ebenfalls ein Herbstmahl. In demLiber Quodlibeticorum Ms. im Rottenb.-Ehinger Pfarrarchiv (17. Jahrh.) heißt es von den Stiftsdienern:

»1648 zum herbstmahl ist ihnen gegeben worden 10 V. (Viertel, ¾ 6 Maas) wein, brodt, vndt Käß für diß jahr; [195] da ein herr (Stiftsherr zu St. Moriz) nur 12 ohm wein bekham.«

»1651, 21. Okt. ist den Stüfftsdienern ein herbstmahl auf unserer stuben geben worden.«

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TextGrid Repository (2012). Birlinger, Anton. Märchen und Sagen. Sitten und Gebräuche. Sitten und Gebräuche. 2.. 201. Herbstmahl. 201. Herbstmahl. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0006-09FA-8