312. Verbot des Taufschmauses in Ravensburg.

In den Ravensburger Statuten und Ordnungen vom 14. Jahrhundert bei Eben S. 466 ist verboten zu zechen: »und soll auch desselben Tags zu keinem Wein gehen.«

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TextGrid Repository (2012). Birlinger, Anton. Märchen und Sagen. Sitten und Gebräuche. Sitten und Gebräuche. 4.. 312. Verbot des Taufschmauses in Ravensburg. 312. Verbot des Taufschmauses in Ravensburg. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0006-0A2B-1