286. Tanzen in Rottweil.

Das Tanzen ist nur bis zur Vesper erlaubt, aber das Tanzen auf offener Gassen gänzlich untersagt 1. Nach einer andern Verordnung vom 14. Juni 1585 war das Tanzen nur für den ersten Tag der Hochzeit gestattet, und dabei waren alle sog. Winkeltänze verboten 2.

Fußnoten

1 Ruckgab. Rotw. I. 168. Ratsprotokoll v. 7. Jan. 1584.

2 Anmerkung 212. S. 168.

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Zitationsvorschlag für dieses Objekt
TextGrid Repository (2012). Birlinger, Anton. Märchen und Sagen. Sitten und Gebräuche. Sitten und Gebräuche. 3.. 286. Tanzen in Rottweil. 286. Tanzen in Rottweil. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0006-0BCB-2