522.

Wenn eine Kuh gekalbt hat, muß die Stallmagd in der Nachgeburt der Kuh, d'Richte genannt, den »Nutzen« suchen. Dieser ist ein kleines, zungenförmig gestaltetes rotes Häutchen, welches hernach die Magd der Kälberkuh zu fressen geben muß. Geschieht dies regelrecht, so kann keine Hexe den Kuhnutzen nehmen (Milch und Fett), und für diesen Dienst muß die Bäurin der Magd ein Trinkgeld geben.

Baach.

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TextGrid Repository (2012). Birlinger, Anton. Märchen und Sagen. Sagen, Märchen, Volksaberglauben. 4.. 522. [Wenn eine Kuh gekalbt hat, muß die Stallmagd]. 522. [Wenn eine Kuh gekalbt hat, muß die Stallmagd]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0006-0C0A-6