[71] 84. Der Fähnlisgang.

In Hofen bei Spaichingen erbt sich in einer Familie ein ursteinaltes Fähnlein fort. Nach dem weißen Sonntag versammeln sich Abends vor dem Hause des Bauern, der das Fähnlein besitzt, alle Schulknaben. Einer der Buben, meistens kommt's auf Gewaltthätigkeit da an, darf das Fähnlein tragen, und ihm folgt die ganze Schuljugend. Die Kinder bleiben ohne alle Aufsicht; es findet aber nie irgend eine Unordnung statt. So geht der Zug in den Kornösch hinaus unter gemeinsamem Abbeten des Rosenkranzes. Die Prozession dauert etwa eine starke Viertelstunde, dann kehrt Alles wieder in höchster Ordnung zurück. Der Brauch besteht heutzutag noch und ist tief eingewurzelt im Volk.

Der annotierte Datenbestand der Digitalen Bibliothek inklusive Metadaten sowie davon einzeln zugängliche Teile sind eine Abwandlung des Datenbestandes von www.editura.de durch TextGrid und werden unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung 3.0 Deutschland Lizenz (by-Nennung TextGrid, www.editura.de) veröffentlicht. Die Lizenz bezieht sich nicht auf die der Annotation zu Grunde liegenden allgemeinfreien Texte (Siehe auch Punkt 2 der Lizenzbestimmungen).

Lizenzvertrag

Eine vereinfachte Zusammenfassung des rechtsverbindlichen Lizenzvertrages in allgemeinverständlicher Sprache

Hinweise zur Lizenz und zur Digitalen Bibliothek


Holder of rights
TextGrid

Citation Suggestion for this Object
TextGrid Repository (2012). Birlinger, Anton. Märchen und Sagen. Sitten und Gebräuche. Sitten und Gebräuche. 1.. 84. Der Fähnlisgang. 84. Der Fähnlisgang. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0006-0D1C-5