568.

Wer unvermerkt einen Todten mit einer »Gluf« in die Ferse stechen kann, vermag mit jener Gluf nachher alle Leute, die mit ihm am gleichen Tische sitzen, einzuschläfern; er braucht diese Gluf nur ungesehen unter dem Tisch in die Platte zu stecken. So lange die Gluf im Tisch steckt, schlafen Alle, welche um ihn sitzen. Sie erwachen erst wieder, wenn die Gluf ausgezogen wird.

Mengen.

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TextGrid Repository (2012). Birlinger, Anton. Märchen und Sagen. Sagen, Märchen, Volksaberglauben. 4.. 568. [Wer unvermerkt einen Todten mit einer »Gluf«]. 568. [Wer unvermerkt einen Todten mit einer »Gluf«]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0006-0D2A-5