21.

Die Weiber, welche hexen können, müssen es ihren Kindern lehren, wenn sie noch unmündig sind. – Ein kleines Mädchen aus Bulmahns Hause in Wiedensahl spielte mit andern Kindern auf dem Rasen mit Bratbirnen. Da sagte es: »Soll ich mal Mäuse machen?« »Ja, ja!« riefen die Kinder. Und da schlug das Mädchen mit einem Stocke auf die Birnen, daß Mäuse daraus wurden; die liefen munter herum, hatten aber alle keine Schwänze. – Man sollte nicht glauben, daß ein Kind schon solche schlechten Künste verstände! – Da nun durch die Kinder diese Sache bald ruchbar wurde, so nannte man das Mädchen immer die Müsemakersche, und sie behielt den Namen auch noch, als sie in späteren Jahren sich nach Niedernwöhren (Nachbardorf von Wiedensahl) verheirathete. Übrigens hat man nichts Schlechtes von ihr gehört. Sie ist erst kürzlich verstorben.

Der annotierte Datenbestand der Digitalen Bibliothek inklusive Metadaten sowie davon einzeln zugängliche Teile sind eine Abwandlung des Datenbestandes von www.editura.de durch TextGrid und werden unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung 3.0 Deutschland Lizenz (by-Nennung TextGrid, www.editura.de) veröffentlicht. Die Lizenz bezieht sich nicht auf die der Annotation zu Grunde liegenden allgemeinfreien Texte (Siehe auch Punkt 2 der Lizenzbestimmungen).

Lizenzvertrag

Eine vereinfachte Zusammenfassung des rechtsverbindlichen Lizenzvertrages in allgemeinverständlicher Sprache

Hinweise zur Lizenz und zur Digitalen Bibliothek


Holder of rights
TextGrid

Citation Suggestion for this Object
TextGrid Repository (2012). Busch, Wilhelm. Märchen und Sagen. Ut ôler welt. 2. Sagen. 21. [Die Weiber, welche hexen können, müssen es ihren Kindern lehren]. 21. [Die Weiber, welche hexen können, müssen es ihren Kindern lehren]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0006-14C8-E