620. Hexen zu Hammerstein und Pagdanzig.

(S. Preuß. Prov.-Blätter Bd. II. S. 132 etc. 108.)


Zu Hammerstein im Jahre 1603 sind acht Personen, drei Männer und fünf Weiber, der Hexerei wegen angeklagt und sämmtlich verbrannt worden. Eine jede dieser Personen besaß einen bösen Geist in der Gestalt eines fahlen Eichhörnchens (Viferitze genannt) oder schwarzen Hündchens. Derselbe saß gewöhnlich im Kumm in der Stube, zuweilen auch in einer kleinen Lischke oder im Spinde. Sie hießen Firlei, Luzifer, Chim 1, Klaus, Florjes, Dribelke. Sie brachten ihren Herrn gewöhnlich täglich einen Groschen, außerdem öfter noch Geld, Korn, Fleisch, Brod, Milch und Käse. Diese mußten sie dafür aber auch täglich mit Milch, Fleisch, Bier, jungen Hühnern, Semmel, zuweilen auch mit Abendmahloblaten füttern, mit ihnen buhlen und auf dem Blocksberg mit ihnen tanzen. Solche Geister konnten verschenkt, gekauft und verkauft werden; der Preis war billig, 10 Groschen bis 1 Thaler. Gewöhnlich erhielt man sie in einem Dunk Hede, in einer Lischke und einmal sogar als Brautschatz. Eine der Angeklagten besaß mehrere Geister und hatte drei davon den Andern verkauft. Auf Befehl ihrer Gebieter zerstoßen, beschädigen und tödten diese Geister Menschen und Vieh. Soll Jemand gelinde wegkommen, so fliegen sie ihm an die Füße und machen ihn lahm. Auch geschieht Aehnliches ihren Gebietern, welchen sie, wenn sie böse auf sie [592] werden, einen Stoß geben, so daß sie nachher stets hinken müssen. Auch verderben sie den Leuten das Bier. Die Angeklagten waren geständig, Galgenketten, Nägel, Finger und andere Glieder von armen am Galgen hängenden Sündern genommen und damit Zauberei getrieben zu haben. Solche Sachen waren nämlich dienlich zum guten Bierbrauen, zum Verkauf von Bier und Korn, blühendem Handwerk und Geschäft, unermüdlichen Pferden etc. Auch beim Abendmahl zurückbehaltene Oblaten haben sie zu ähnlichen Zwecken benutzt und ins Säelaken gelegt, damit das Korn von andern Leute Aeckern auf den ihrigen komme, auch zum Leckerbissen für ihre Geister. Sämmtliche Angeklagte sind zu Walpurgis auf dem Blocksberge gewesen, sie sind alle auf dem Gerstel, dem gewöhnlichen Hexenpferde, dorthin geritten, nur eine hat sich einmal dazu eines schwarzen dreibeinigen Pferdes bedient. Dort haben sie gegessen, gespielt und unter einander und auch mit den Geistern getanzt. Einige von ihnen gehörten auch zu einer Gilde, welche im Dorfe Hansfelde war, »wo sie ihren Abgott haben und demselben wennen und lehren.«

Am 9. Juni des Jahres 1694 ward zu Pagdanzig Metz Damers Weib zum Feuertod verurtheilt, weil sie von sieben Zeugen der Zauberei an Menschen und Vieh bezüchtigt und nach der Wasserprobe als Hexe überwiesen auf der Folter bekannt hatte, daß sie wirklich Menschen und Vieh beschädigt, jährlich einmal auf dem Blocksberg (bei Pagdanzig) gewesen und acht böse Geister gehabt, mit ihnen gebuhlt und drei davon nachher verkauft habe. Einer derselben ist gewöhnlich wie ein Mistkäfer gestaltet gewesen. Diese Geister hatte sie besonders getauft und gezeichnet.

Fußnoten

1 So hieß auch der Geist der Sidonia v. Borck.

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Zitationsvorschlag für dieses Objekt
TextGrid Repository (2012). Grässe, Johann Georg Theodor. Sagen. Sagenbuch des Preußischen Staats. Zweiter Band. West- und Ostpreußen. 620. Hexen zu Hammerstein und Pagdanzig. 620. Hexen zu Hammerstein und Pagdanzig. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0006-398A-0