223) Der gekeilte Dieb. 1

In dem Dorfe Genzin unweit Arendsee lebte vor Jahren ein Mann, Namens Johann Heinrich Müller, der wegen Bienendiebstahls verrufen war. Die Gerichte konnten ihm zwar nicht beikommen, aber dafür starb er eines elenden Todes, denn die Bestohlenen hatten ihn durch Verwünschungen eingekeilt, und auf einmal, ehe er es sich versieht, überfällt ihn ein Schmerz, als wenn er erbärmlich geprügelt werde. Dieser Schmerz hat gedauert bis an seinen Tod. Als es zum Sterben kam, da fielen ihm große Löcher in seinen Leib und er mußte sich lange und viel quälen. Sein Tod ist erfolgt am 29. Julius des Jahres 1738.

Fußnoten

1 Nach Beckmann Th. V. Bd. I. Cap. III. S. 127.

Der annotierte Datenbestand der Digitalen Bibliothek inklusive Metadaten sowie davon einzeln zugängliche Teile sind eine Abwandlung des Datenbestandes von www.editura.de durch TextGrid und werden unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung 3.0 Deutschland Lizenz (by-Nennung TextGrid, www.editura.de) veröffentlicht. Die Lizenz bezieht sich nicht auf die der Annotation zu Grunde liegenden allgemeinfreien Texte (Siehe auch Punkt 2 der Lizenzbestimmungen).

Lizenzvertrag

Eine vereinfachte Zusammenfassung des rechtsverbindlichen Lizenzvertrages in allgemeinverständlicher Sprache

Hinweise zur Lizenz und zur Digitalen Bibliothek


Citation Suggestion for this Object
TextGrid Repository (2012). Grässe, Johann Georg Theodor. Sagen. Sagenbuch des Preußischen Staats. Erster Band. Die Marken. 223. Der gekeilte Dieb. 223. Der gekeilte Dieb. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0006-39A0-9