58) Vom Galgen durch eine Frau losgebeten.
S.v. Beust Bd. III. S. 109.
Im Novbr. d.J. 1698 ist der zur Strafe des Rades verurtheilte Kirchenräuber Johann Riedel aus Göppersdorf, der allerdings die Kirche nicht gewaltsam aufgebrochen, sondern mit dem Schlüssel geöffnet hatte, während die Sacristei offengestanden, darum, weil eine ältliche schwermüthige Weibsperson, Namens Margaretha Voigtin, für ihn gebeten hatte, mit derselben sofort im fürstlichen Amte copulirt, dann aber des Landes verwiesen worden. 1
Fußnoten
1 Ueber diese Rechtsgewohnheit, welche Burcard Waldis (Fabeln IV. 288.) u. Gellert (Fab. B. II, W. I S. 199) in ihren Fabeln humoristisch auffassen, s. Romanzeitung 1874. Nr. 27. Anh. S. 225 fgg.