58) Vom Galgen durch eine Frau losgebeten.

S.v. Beust Bd. III. S. 109.


Im Novbr. d.J. 1698 ist der zur Strafe des Rades verurtheilte Kirchenräuber Johann Riedel aus Göppersdorf, der allerdings die Kirche nicht gewaltsam aufgebrochen, sondern mit dem Schlüssel geöffnet hatte, während die Sacristei offengestanden, darum, weil eine ältliche schwermüthige Weibsperson, Namens Margaretha Voigtin, für ihn gebeten hatte, mit derselben sofort im fürstlichen Amte copulirt, dann aber des Landes verwiesen worden. 1

Fußnoten

1 Ueber diese Rechtsgewohnheit, welche Burcard Waldis (Fabeln IV. 288.) u. Gellert (Fab. B. II, W. I S. 199) in ihren Fabeln humoristisch auffassen, s. Romanzeitung 1874. Nr. 27. Anh. S. 225 fgg.

Der annotierte Datenbestand der Digitalen Bibliothek inklusive Metadaten sowie davon einzeln zugängliche Teile sind eine Abwandlung des Datenbestandes von www.editura.de durch TextGrid und werden unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung 3.0 Deutschland Lizenz (by-Nennung TextGrid, www.editura.de) veröffentlicht. Die Lizenz bezieht sich nicht auf die der Annotation zu Grunde liegenden allgemeinfreien Texte (Siehe auch Punkt 2 der Lizenzbestimmungen).

Lizenzvertrag

Eine vereinfachte Zusammenfassung des rechtsverbindlichen Lizenzvertrages in allgemeinverständlicher Sprache

Hinweise zur Lizenz und zur Digitalen Bibliothek


Holder of rights
TextGrid

Citation Suggestion for this Object
TextGrid Repository (2012). Grässe, Johann Georg Theodor. Sagen. Der Sagenschatz des Königreichs Sachsen. Zweiter Band. Anhang. 58. Vom Galgen durch eine Frau losgebeten. 58. Vom Galgen durch eine Frau losgebeten. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0006-4930-8