1089. Der Mairitt.

(Nach Lüntzel bei Seifart I. S. 127 etc.)


Eine alte bürgerliche Gewohnheit war der sogenannte Mairitt zu Hildesheim, welcher am jedesmaligen Pfingstabend vorgenommen zu werden pflegte. Es ward vorher ein junger Bürger zum Maigrafen des Jahres vom Riedemeisteramte vorgeschlagen und vom Magistrat aus etlichen erwählt und bestätigt. Derselbe ward am angegeben Tage von seinen Verwandten und Mitbürgern zwischen den beiden Herrn Riedemeistern und vorreitendem Stallmeister und reitenden Dienern hinaus nach Uppen und der Ilsede begleitet, woselbst die Holzgeschwornen der benachbarten Dorfschaften denselben ein Fuder Mai, soviel als vier Pferde auf einmal aus dem Holze ziehen und fahren können, zu hauen anweisen; dabei aber ihre alte Holzgerechtigkeit streng observiren, also daß dieselbe um einen oder den andern Exceß harte Strafe dictiren. Wenn nun der Mai aus dem Holze heraus und zu Uppen in dem Passe angefahren ist, so wurde daselbst von dem Maigrafen den committirenden Freunden, Bürgern, Fuhrleuten und dem Convoi von der Stadtsoldateska, welche da paradirte und Salven gab, eine Collation an Essen und Trinken präsentirt, bis etwa Nachmittags zu drei oder vier Uhr derselbe Maigraf mit einem Maikranz am Halse geziert, wieder unter Lösung des Geschützes und Abblasung der Musikanten hereinbegleitet, der Mai unter die Herren des Raths und nächsten Freunde theils auch in Kirchen vertheilt und herumgeschickt wurde. An dem Tage nach den Feiertagen ward der Maigraf von dem Magistrat von dem Rathhause unter Trompeten- und Paukenschall auf den Rathsweinkeller geführt und dort bewirthet. Dieser Mairitt ist indessen, nachdem er zuletzt nur noch alle 7 oder gar nur alle 14 Jahre abgehalten worden war, im Jahre 1782 gänzlich abgeschafft worden.

Der annotierte Datenbestand der Digitalen Bibliothek inklusive Metadaten sowie davon einzeln zugängliche Teile sind eine Abwandlung des Datenbestandes von www.editura.de durch TextGrid und werden unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung 3.0 Deutschland Lizenz (by-Nennung TextGrid, www.editura.de) veröffentlicht. Die Lizenz bezieht sich nicht auf die der Annotation zu Grunde liegenden allgemeinfreien Texte (Siehe auch Punkt 2 der Lizenzbestimmungen).

Lizenzvertrag

Eine vereinfachte Zusammenfassung des rechtsverbindlichen Lizenzvertrages in allgemeinverständlicher Sprache

Hinweise zur Lizenz und zur Digitalen Bibliothek


Rechtsinhaber*in
TextGrid

Zitationsvorschlag für dieses Objekt
TextGrid Repository (2012). Grässe, Johann Georg Theodor. Sagen. Sagenbuch des Preußischen Staats. Zweiter Band. Hannover. 1089. Der Mairitt. 1089. Der Mairitt. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0006-5058-A