341) Zauberinnen zu Halle verbrannt. 1

Donnerstag nach Pauli Bekehrung des Jahres 1604, Andere setzen den 23. Februar, ward die sogenannte dicke Christina und Thor-Ursul wegen Zauberei vor dem Steinthore verbrannt. Die dritte, die Bockin genannt, welche nach erlittener Tortur gestorben, ward auf dem Schindeleich begraben. Früher schon war im Jahre 1487 eine Wehemutter wegen beschuldigter Zauberei, Vergiftung und Ermordung verschiedener Personen mit Feuer verbrannt worden. – Den 6. Martii ist zu Lauchstädt eine Zauberin, die Haferkastin genannt, nebst einer andern verbrannt worden, welche ausgesagt, daß der böse Feind sie auf die Spitze des rothen Thurmes zu Halle geführt und sie, wo sie nicht halten wolle, was sie ihm zugesagt, herabzustürzen gedrohet, hernach fünfmal auf derselben Spitze mit ihr Unzucht getrieben.

Ebenso ward im Jahre 1619 den 31. December Gabriel von Lüderitz wegen Verbündniß mit dem Satan vor dem Rathskeller auf dem Neumarkt enthauptet, desgleichen ward 1624 den 4. Junius der Stadtknecht Heinrich, weil er mit dem Teufel Unzucht getrieben, vor dem Steinthore geköpft und verbrannt, den 18. Junius 1628 die Bader Lene an demselben Orte und den 11. Mai 1655 eine gewisse Katharina Blumin, endlich den 14. Juli 1664 Margaretha Kulbin, eine Bauerfrau aus Dölau, zu Giebichenstein.

Fußnoten

1 Nach Olearius, S. 346, u. Dreihaupt Th. II. S. 631sq. u. Reichard Bd. II. S. 291 sq.

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Zitationsvorschlag für dieses Objekt
TextGrid Repository (2012). Grässe, Johann Georg Theodor. Sagen. Sagenbuch des Preußischen Staats. Erster Band. Provinz Sachsen und Thüringen. 341. Zauberinnen zu Halle verbrannt. 341. Zauberinnen zu Halle verbrannt. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0006-584B-4