812) Das Wahrzeichen der Stadt Zittau.

M. Abbildung im Sachsengrün 1861 I. Jhrg. S. 80.


Am Hinterhause des Hotels »Zum Sächsischen Hofe« zu Zittau befindet sich ein mit der Jahrzahl 1532 bezeichnetes Bildwerk, von über 2 Ellen Breite und über 1 Elle Höhe. Darauf sind drei Rinder ausgehauen, von denen ein Mann in der damaligen Tracht der Stadtknechte das eine am Schwanze nach sich zieht, während ein linksstehender, scheinbar entkleideter Mann das zweite Rind auf gleiche Weise erfaßt hat. Dieses Bild bezieht sich nicht auf den 1491 zwischen den Zittauern und Görlitzern geführten Bierstreit, sondern soll den Richterspruch: »wer seine Kuh heißt Fahle, der zieh' sie bei [207] dem Zahle (d.h. wem eine Kuh in seinem Stalle eigen gehört, der darf sie auch beim Schwanze festhalten oder Wem die Kuh gehört, der faßt sie bei den Hörnern)« erklären und sich auf den in Zittau gehaltenen Rindermarkt beziehen. Ein ähnliches Wahrzeichen gewahrt man in Brieg über dem dortigen Schloßportal.


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Zitationsvorschlag für diese Edition
TextGrid Repository (2012). Grässe, Johann Georg Theodor. 812. Das Wahrzeichen der Stadt Zittau. Digitale Bibliothek. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0006-5959-B