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An Franz Kirms
Fräulein von Winkel hat höchsten Ortes die Erlaubniß erhalten, künftigen Donnerstag ein Conzert zu geben, wobey derselben die Assistenz der Herzoglichen Capelle nicht zu versagen ist. 1.) Der Conzertmeister [120] wäre also bey Zeiten davon zu benachrichtigen, um sich mit ihr zu besprechen, wie denn auch das Arrangement zu treffen wäre, daß die Conzert-Proben unsern Opern-Proben nicht in Wege stünden.
2.) Nicht weniger würde es ganz schicklich seyn, einer so vorzüglichen Künstlerin, während ihres hiesigen Aufenthalts, bey jeder Vorstellung zwey Billets auf die Loge für sie und ihre Mutter zu senden.
Weimar den 8. Januar 1809.
G. [121]