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An Johann Paul Harl
Während Sie an der für mich so wichtigen Angelegenheit ein freundliches Theilnehmen auszusprechen belieben und zugleich geneigt sind, daraus für das Ganze einigen Vortheil zu hoffen, hat sich die Gunst für mein Unternehmen immer thätiger und entschiedener bewiesen; daher ich denn überzeugt seyn darf daß, wenn ich nach vollendetem Abschluß sämmtliche Documente dem Publicum pflichtschuldigst vorlege, auch daraus manches Erfreuliche in's Allgemeine wird abzuleiten seyn.
Erhalten Sie mir bis dahin einen geneigten Antheil und bleiben überzeugt daß ich das mir sich bereitende Gute erst recht genießen werde wenn ich einen günstigen Einfluß dieses Vorgangs auch meinen Freunden und Mitgenossen heilsam und ersprießlich werden sehe.
Weimar den 8. October 1825.
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