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An Carl Leopold von Beust
Ew. Excellenz
in der so glücklich eingeleiteten und obschon langsam, doch günstig vorschreitenden Angelegenheit abermals um gefällige Mitwirkung anzugehen, möchte wohl der Zeit und den Umständen gemäß erachtet werden.
Hierbey erfolgen also zuerst drey Bittschreiben an Ihro Majestäten die Könige von Sachsen, Bayern und Würtemberg zu geneigter Besorgung an die respectiven [253] Herren Gesandten, welchen andringlichst empfohlen zu seyn wünsche.
Aus der beygelegten Copie werden Ew. Excellenz ferner den Inhalt und die Art meines Vortrages beurtheilen. Sollte derselbe zu weitläufig erscheinen so möge Folgendes zur Entschuldigung dienen.
Ich habe einige bisher vorgekommene Bedenken und Anforderungen vorläufig beseitigen und anderes, das sich ereignet, vortheilhaft aufstellen wollen. Daher suchte ich hinzudeuten auf das Verlangen Großherzoglich Hessischer Gesandtschaft, den Verleger genannt zu wissen: auf die Anordnung des Königlich Würtembergischen General-Rescripts vom 25. Februar 1825, daß das Privilegium jedem Bande vorgedruckt werden solle, und noch auf anderes, was sich auf die gewöhnlichen bisherigen Vorkommnisse bezog.
So hab ich denn auch den durch das Königlich Dänische Privilegium (welches überhaupt die Sache sehr groß behandelt und weshalb ich des Herrn Grafen v. Eyben Excellenz aber und abermals meinen verpflichteten Dank abzustatten bitte) bis auf 50 Jahre erstreckten Termin gleichfalls mit eingeführt, übrigens aber auch mein Gesuch dem an die hohe Bundestags-Versammlung gerichteten Petitum conform zu halten getrachtet.
Wenn ich nun aber nach und nach die übrigen nöthigen Expeditionen einzusenden nicht ermangeln werde; so enthalte ich mich doch an die Kaiserlich[254] Östereichischen und Königlich Preußischen Majestäten ein besonderes Bittschreiben zu richten, indem ich von dorther gar wohl ein motu proprio erwarten darf.
Eben deshalb hab ich auch des Herrn von Naglers Excellenz mit keiner weiteren Anmeldung belästigt und darf nicht unbemerkt lassen, daß ich von des Freyherrn Herrn von Münch-Bellinghausen Excellenz auf zwey Schreiben, eins nach Wien, das andere nach Frankfurt am Mayn noch mit keiner Antwort beehrt worden bin; weshalb ich denn wohl seiner geneigten Fortwirkung im Stillen mir schmeicheln dürfte.
Sollte, wie in des Herrn Baron von Gruben Excellenz früherer Note geschehen, auch noch über den Inhalt der neuen Auflage weitere Aufklärung verlangt werden, so gibt die Copie meines an die drey königlichen Majestäten gerichteten Schreibens hierüber allgemeine Auskunft, das Nähere jedoch erhellet aus einer Beylage, welche zu Vergleichung der neueren Ausgabe mit dem älteren Abdruck verfaßt worden.
Hiernach sey mir denn ferner erlaubt noch einen Umstand zur Sprache zu bringen: Ihro Majestät der König von Dänemark haben geruht, das allergnädigste Privilegium auch auf das Herzogthum Schleswig, das mit dem deutschen Bunde in keinem Verhältniß steht, durch ein besonderes Document auszudehnen. Sollte man wohl bey Ihro Majestät dem König der Niederlande ein Privilegium für Höchstdero sämmtliche Staaten zugleich mit dem für das Großherzogthum [255] Luxemburg erbitten dürfen? Vielleicht sondiren Hochdieselben des Herrn von Grünne Excellenz, ob man mit dergleichen Gesuch hervortreten dürfe; ich würde mich sodann an denselben unmittelbar wenden und eine frühere aus persönlicher Bekanntschaft entsprungene Gewogenheit bescheidentlich in Anspruch nehmen.
Und so darf ich denn wohl für dießmal mit bescheidenem Vorbehalt fernerer Mittheilungen für die bis jetzt erzeigte unschätzbare Geneigtheit höchlich dankend mich mit vollkommenster Hochachtung unterzeichnen
Ew. Excellenz
ganz gehorsamster Diener
J. W. v. Goethe.