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An Christian Gottlob Voigt
Nach der gnädigen Aufnahme und Zusicherung welche Ew. Excell. Meinem Sohne gegönnt hätte ich mich wohl ganz ruhig verhalten und Ihrer freundschaftlichen Vorsorge den gegenwärtigen Augenblick anheim geben können. Allein es geschieht wohl nicht ohne Ew. Excell. Billigung wenn ich Serenissimum, wie die Beylage ausweist, unterthänig angehe, damit ich dasjenige was Höchstdieselben wohl motu proprio verfügt hätten, als eine Erfüllung des dringendsten Wunsches verdancke.
Bestünde mein Verhältniß zu Riemern noch, oder wäre mir das zu John gerathen; so möchte sich mein Sohn, wie so viele andere, auch einmal versuchen. Aber in dieser Zeit (die pecuniarischen Unstatten gar[77] nicht gerechnet) einen Fremden in das innerste meiner Correspondenz, meiner Arbeiten, meiner Verhältnisse einzulassen, würde meine Lage unerträglich, ja, ich darf wohl sagen, mein Daseyn unmöglich machen. Dieses jedoch sey blos zu Ihrer freundschaftlichen Theilnahme vertraulich gesprochen.
d. 30. Dez. 1813.
G.