24/6818.
An Johann Heinrich Urlau
[Concept.]
Da nach Befehl und Anordnung des Durchlauchtigsten Erbprinzen wohl nun bald der Romstedter Grabhügel wieder angegriffen werden wird; so wollte Dieselben auf einiges, was mich besonders interessirt, hierdurch um gefällige Aufmerksamkeit ersuchen. Damit dasjenige wornach wir forschen uns auch wirklich zu Gute kommen, wäre vor allen Dingen nöthig, daß der obere Theil des Hügels, der keine Reste enthält, abgetragen würde, bis man auf die Fläche kommt, wo die Gebeine und die Urnen liegen. Auch hier wäre alle Decke sorgfältig abzuräumen, und [246] sowohl das, was auf Menschenwerke hindeutet, als auch das, was von Körpern übrig ist, mit Bedachtsamkeit herauszunehmen und zu verwahren. Die Skelette sind mein Hauptaugenmerk. Könnte ich ein ganzes erhalten, d.h. ein solches, dessen Knochen so viel als möglich vollständig wären, so wollte ich es gut honoriren. Möchten Ew. Wohlgeb. zu diesem Zweck einige Tragkörbe anschaffen, und den Arbeitern hingeben, so würde die Absicht vielleicht am ersten erfüllt. Auch wäre den Leuten zu bemerkrn, daß der kleinste Knochen, so gut als der größte, werth zu halten ist, ja daß sogar Fragmente schätzbar sind.
Um nun hierauf die Arbeiter aufmerksam zu machen, erkläre ich hierdurch, daß ich für einen vollkommenen unbeschädigten Oberschädel, der noch alle Zähne hat, zwey Kopfstücke zahle; für eine unbeschädigte Unterkinnlade, mit allen Zähnen, ein Kopfstück, und so verhältnißmäßig das Übrige nach meinem Gutdünken. Könnte man, wie gesagt, ganze Skelette mit Sorgfalt herausnehmen und die dazugehörigen Knochen, besonders, in einem Korbe, ohne sie mit andern zu vermischen; so sollte es an einem guten Douceur nicht fehlen.
Damit nun Ew. Wohlgeb. nach Ihrer Einsicht hierbey verfahren mögen, und, wie z.B. bey unversehrter Schädeln geschehen kann, den Findern sogleich das Zugesagte abreichen; so erhalten Dieselben hier [247] eine Anweisung auf 20 rh. welche der Rentamtmann Kühn sogleich auszahlen wird.
Da ich auf einige Zeit nach Berka gehe, so könnten die gefundenen Knochen demohngeachtet hierher an meinen Sohn den Assessor gesendet werden; welcher nach Befund der Sache dem Überbringer eine Anweisung gäbe, was Ew. Wohlgeb. demselben aus der kleinen Casse zahlten. Noch bemerke ich, daß besonders auf Zähne Rücksicht zu nehmen.
Alle Urnen, sie seyen ganz oder zerstückt, und überhaupt alles Menschenwerk, wird an Herrn Dr. Vulpius abgeliefert, wie denn auch die Ausgrabungskosten von dort her besorgt werden.
Verzeihen Ew. Wohlgeb. diesen etwas complicirten Auftrag; allein da mir und mehreren Naturfreunden sehr viel an solchen Überresten gelegen, welche sehr selten vorkommen, und bisher, wenn sie vorkamen, nicht beachtet worden sind; so werden Sie diese Besorgung gefällig übernehmen und sich meines schuldigen Danks versichert halten.
In den aufrichtigsten Wünschen für das Ihre und der Ihrigen Wohl.
Weimar d. 7. May 1814.
[Beilage.]
Der Rentamtmann Herr Kühn zahlt gegen diese Anweisung an Herrn Rentamtmann Urlau zu Capellendorf die Summe von 20 rh. courant, und notirt solche bis auf weiteres in Gewährschaft.
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