[61] 12/3474a.
An den Herzog Carl August
Unterthänigstes pro Memoria.
Aus beyliegendem Entwurfe werden Ew. Durchl. zu ersten geruhen, wie weit man mit der, auf höchst Ihro Befehl mit Demoiselle Jagemann angefangenen Unterhandlung gekommen. Sollten höchst Dieselben die darinn enthaltenen Puncte billigen, so würde man von Seiten der Theater-Direction die Vollziehung des Contractes bewirken und Ew. Durchl. würden die Gnade haben ihr ein Decret als Hofsängerinn, mit dem Versprechen einer Pension von 200 rh. von der nächstaufgehenden Stelle einer Hofsängerinn, jedoch unter der Bedingung: daß sie mit der Theater-Direction eingegangenen Contracte in allen Stücken nachlebe, zu ertheilen.
Sodann werden Ew. Durchl. sowohl wegen der[61] indeß zu zahlenden 200 rh. als wegen der von dem Theater außerordentlich zu übernehmenden neuen Besoldung gnädigste Befehle zu ertheilen worüber von meiner Seite der unterthänigste Vorschlag geschieht, daß zwar einstweilen die Auszahlung aus der Theaterkasse geschehe, sie aber in der Folge dadurch entschädigt werde daß ihr der noch flehende Zuschluß auf zwey Sommermonate allenfalls aus der Eisenachischen Kammer gezahlt werde, dagegen man denn im Herbste an gedachten Orte zu spielen Anstalt treffen und das dortige Publikum zu unterhalten suchen würde.
Fernere gnädigste Befehle hierüber erwartend
Weimar am 27. Januar 1797.
J. W. v. Goethe. [62]