15/4214.
An die Hoftheater-Commission
Der Schauspieler Cordemann hat zu seiner Verantwortung in der bewußten Sache ein Promemoria eingereicht, welches weder dem Inhalt, noch der Form, noch dem Styl nach zulässig ist.
Was das erste betrifft so verlangt er wiederholt die Communication des Berichtes, welchen Becker, als Wöchner, erstattet hat und welchen Commissio niemanden zu communiciren verbunden ist, wenn sie schon darauf die Untersuchung gründet.
Zweytens ist jede schuldige Courtoisie weggelassen.
Drittens ist der Styl im Ganzen anmaßlich und brutal.
Ich stimme daher darauf daß man Cordemannen das Promemoria in Originali zurückgebe und beyliegende Copie bey den Acten behalte, indessen könnte man Herrn Malkolmi auf dieselbe Weise wie Dem. Malkolmi und Herrn Haide vernehmen.
Weimar am 12. Mrz 1800.
s. m. G.