13/3723.

An Wilhelm von Wolzogen

Bey unserm Schloßbau kommt eine Einrichtung zur Sprache, davon die erste Idee, wenn ich nicht irre, von Ew. Hochwohlgeb. sich herschreibt, nämlich keine Meister zur Aufsicht über die Gesellen anzustellen, sondern das was jene leisteten auf einem andern Wege zu bewirken. Auf beyliegendem Blatt habe ich die beyden Verhältnisse kürzlich gegeneinander gesetzt und [41] erbitte mir von Ew. Hochwohlgeb. die nähere Bestimmung der letztern, um so mehr baldigst, weil meo voto wenigstens ein Dutzend Maurer dieses Jahr im Schlosse anzustellen wären und man, wenn Serenissimus sich für die neue Einrichtung entschiede, bey Zeiten gute Gesellen anwerben müßte. Der ich mich bestens empfehle

Weimar am 28. Jan. 1798.

Goethe.


[Beilage.]

Nach der bisherigen Einrichtung wurden so viel Gesellen als man brauchte, bey dem Meister, namentlich, bestellt, welcher solche auch, zur bestimmten Zeit, bey der Arbeit sistirte. Die genauere Bestimmung der Arbeit nach dem Risse besorgt der Baumeister, und der Meister steht für die Ausführung des angegebenen. Der Geselle erhält in kurzen Tagen 5 Gr., in langen 6 Gr. und giebt von beyden dem Meister 1 Gr. ab, übrigens stehen die Gesellen in dem hergebrachten Handwerksverhältniß.

Bey der vorgeschlagnen Art den Meister wegzulassen und die Aufsicht Polirern zu übergeben, würden diese also an die Stelle der Meister treten, wozu man denn aus den gegenwärtigen Gesellen die geschicktesten wählen müßte. Einem solchen Polirer gäbe man denn etwas mehr als einem Gesellen gäben nichts ab, wodurch sie denn eo ipso eine Zulage erhielten, und von dieser Seite [42] empfiehlt sich dieser Vorschlag. Wie er aber mit dem nicht so leicht zu verändernden Handwerkswesen zu verbinden sey, da die Gesellen und Polirer, wenn wir sie früher oder später entlassen, wieder in die Verhältnisse mit den Meistern zurückkehren, solches läßt sich so leicht nicht beurtheilen.

Weimar am 28. Jan. 1798.

Der annotierte Datenbestand der Digitalen Bibliothek inklusive Metadaten sowie davon einzeln zugängliche Teile sind eine Abwandlung des Datenbestandes von www.editura.de durch TextGrid und werden unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung 3.0 Deutschland Lizenz (by-Nennung TextGrid, www.editura.de) veröffentlicht. Die Lizenz bezieht sich nicht auf die der Annotation zu Grunde liegenden allgemeinfreien Texte (Siehe auch Punkt 2 der Lizenzbestimmungen).

Lizenzvertrag

Eine vereinfachte Zusammenfassung des rechtsverbindlichen Lizenzvertrages in allgemeinverständlicher Sprache

Hinweise zur Lizenz und zur Digitalen Bibliothek


Holder of rights
TextGrid

Citation Suggestion for this Object
TextGrid Repository (2012). Goethe: Briefe. 1798. An Wilhelm von Wolzogen. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0006-7C5C-9