[91] 19/5286a.
An Christian Gottlob von Voigt?
[Weimar, 27. November 1806.]
Als in der Nacht vom 14. auf den 15. October das Haus des Herrn Rath Kraus mit andern geplündert worden war und der würdige Mann manches Unangenehme erlitten, entfernte er sich aus demselbigen und blieb, während seiner Krankheit bis an seinen Tod, in dem Haufe des Herrn Legationsrath Bertuch. [91] Noch in seinen letzten Tagen war die Sorgfalt für die Zeichenschule bey ihm lebhaft, und man ließ auf seinen Antrag, sobald die Ruhe einigermaßen hergestellt war, die Stunden sogleich wieder fortgehen. Herr Professor Meyer, assistirt von den Unterlehrern, Müller, Horny und Temler, übernahm die Besorgung der Anstalt und sie wurde einige Wochen völlig auf dem alten Fuß fortgeführt. Unterzeichneter nahm Gelegenheit mit Herrn Professor Meyer zu besprechen und zu überlegen, was allenfalls künftig zu thun seyn möchte. Indessen war der Tod des Rath Kraus erfolgt und ich begab mich am 26. November auf die Zeichenschule, wo mir beyliegende Liste überreicht wurde, welche die Namen von 149 Schülern enthält. Man sieht hieraus gar wohl, daß es der Mühe werth sey auch künftig dieser Schule alle Aufmerksamkeit zu widmen.
Zuerst wurde beliebt, daß die Stunden Mittwochs und Sonnabends Morgens, Wie bißher, von 9 bis 10 den Pagen und einigen erwachsenen Schülern, von 10 bis 12 hingegen den Frauenzimmer gegeben werden sollten. Nachmittags solle von 1-3 den Schülern männlichen Geschlechts die Zeichenschule, so wie einem Theil derselben die Stunde von 1-2 bey dem Architecten Steinert offenstehen.
Da nun durch diese Einrichtung den übrigen Lehrern, welche bisher von 1-2 nicht gegenwärtig gewesen, eine neue Arbeit zuwächst; so hat man dem [92] Professor Meyer überlassen, ein Arrangement zu treffen, so daß einer um den andern dispensirt werden könne; welches sich gar füglich thun läßt.
Bey den Stunden überhaupt ist beliebt worden, daß die Lehrer sich in gewisse Reihen von Tischen theilen, damit nicht jeder im Ganzen hin und wieder gehen, sondern eine besondre und bestimmte Aufsicht übernehme.
An neue und zweckmäßige Vorschriften ist auch gedacht worden. Das übrige wird man nach und nach einzuleiten wissen.
G. [93]