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An Anton von Ziegesar
Daß Ihro Erbgroßherzoglichen Hoheiten dem Hofgärtner Wagner eine hinreichende Entschädigung wegen verlorner Emolumente angedeihen lassen, ist zum schuldigsten Dank unterthänigst zu erkennen. Man hat dagegen diesseits den Rentamtmann Müller befehligt die bisherige Besoldung von 200 rh. und 8 Scheffel Korn auch noch für das laufende Rechnungsjahr auszuzahlen, mit dem Wunsche daß gedachter Hofgärtner, in der ihm gegönnten Probezeit, sein Geschäft dergestalt verrichten möge, um sich einer anderweitigen förmlichen Anstellung würdig zu machen.
Der ich mit vollkommenster Hochachtung, unter freundlichsten Wünschen die Ehre habe mich zu unterzeichnen.
Weimar den 7. May 1819.