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An N.N.
Daß Ew. Hochwohlgebornen mit Ihrer theuren Frau Gemahlin sich meiner bey einem erfreulichen Familienfeste erinnern wollen, dafür hätte ich schon früher meinen Dank abzustatten gehabt. Gegenwärtig fühle ich recht gut, daß weder eine lange Abwesenheit von Hause noch mancherley Ereignisse, die mir zeither begegneten, hinreichende Entschuldigung meines Stillschweigens werden können. Demohngeachtet kann ich meine Pflicht nicht ganz versäumen und will also hiermit obgleich spät doch aufrichtig und herzlich[197] meinen Glückwunsch abstatten, Ihnen und Ihrer werthen Familie das beste Gedeihen wünschen und mich zu einem fortdauernden freundlichen Andenken empfehlen.
Weimar d. 31. Octb. 1808.