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An den Herzog Carl August
Eichhorn, Griesbach und Loder, welche ich über diese Materie gesprochen sind gleicher Meinung darüber und wünschen alle dreye, daß Serenissimus sich zu diesem Schritte entschließen mögten.
Sie glauben daß Durchlaucht der Herzog ohne die übrigen Höfe zu fragen gar wohl als Landesherr als Rector Magnificentissimus eine solche provisorische Verfügung treffen könnten, und glauben überhaupt daß Durchlaucht viel Gutes stiften könnten, wenn Sie eben diese Eigenschaft eines Rectoris magnificentissimi in Disciplin Sachen manchmal wollten gelten machen.
Nach diesen Voraussetzung fragt sich's ob es Serenissimo gefällig seyn sollte ein Rescript an die Academie zu erlassen des Inhalts:
Sie hätten ungerne vernommen daß das Übel der Landsmannschaftlichen Verbindungen, täglich überhand nähme und es sey Ihr Wille, daß gegen solche ernstliche Vorschritte geschähen.
Die Academie habe also dem Prorecktor aufzugeben daß solche conjunction mit dem conc. arctiori, welches ad hunc actum mit 4 Comissarien (welche zu benennen wären) verstärckt werden solle, gegen gedachte Verbindungen vorschreite.
Es sollten die als Glieder derselben verdächtigen[209] vorgefordert und von ihnen die eidliche Versicherung verlangt werden: daß sie wenn sie in keiner Landsmannschaftlichen Verbindung sich befänden sie in keine jemals treten, wenn sie aber schon in eine sich eingelassen solche sogleich aufgeben und solche nie wieder erneuern wollten.
Ueber dies sey dasjenige was sonst noch dem Prorecktor denen Beysitzern und Commisarien beygehe nach bester Einsicht dem Entzweck gemäß vorzunehmen und auszuführen.
Alles höchster dijudicatur und Entschließung überlassend.
Weimar d. 30. Apr. 86.
Goethe.