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An Johann Friedrich Cotta

Ehe ich von Lauchstädt abreise, sende ich meine bisher durch allerley Zersteuungen verzögerte Erklärung. Sagen Sie mir auch darüber unbewunden Ihre Gedanken. Da wir in der Hauptsache einig sind, so ist es bey einer so wichtigen Sachen wohl der Mühe werth, daß man herüber und hinüber spreche und seine Wünsche mittheile.

Nachstehende Anzeige lasse ich in das Jenaische Intelligenzblatt setzen zu einer Vorbereitung im Allgemeinen. Gelangen wir weiter, so wünsche ich diejenige Nachricht, die Sie ins Publicum zu bringen gedenken, im Entwurf zu sehen.

Mein Brief vom 31. Juli wird Ihnen den Epilog gebracht haben. Ich hoffe, Sie sind glücklich von Ihrer Reise zurückgekommen.

Die dramatische Aufführung der Glocke hat sehr gute Wirkung gethan und durchaus die Erwartung des Publicums übertroffen.

[41] Der ich recht wohl zu leben und bald gute Nachrichten von Ihnen zu vernehmen wünsche.

Lauchstädt den 12. August 1805.

Goethe.


Der Herr Geheimerath von Goethe hat die Absicht, seine sämmtlichen Werke in zwölf Bänden, welche in drey Lieferungen erscheinen sollen, herauszugeben. Die erste erfolgt wahrscheinlich Ostern 1806.


[Beilage]


1. Ich übernehme den angeboten Verlag Ihrer Werke für 10,000 rh. Sächsisch in den festgesetzten Terminen. Da das Ganze aber ein bedeutendes Capital beträgt, so setze voraus, daß das Recht für diesen Verlag sich auf 6 Jahre, von der Herausgabe der letzten Lieferung an gerechnet, erstrecken werde. Also z.B. 1808 Ostern erscheint die letzte Lieferung, so habe ich bis 1814 Ostern das Recht des Verlags.


Da bey einer Übereinkunft für beyde Theile das Gewisse wünschenswerth ist; so möchte wohl der Termin von Herausgabe der erste Lieferung zu rechnen seyn. Wogegen ich zufrieden bin daß er auf acht Jahre erstreckt werde also z.B. von Ostern 1806 biß Ostern 1814.


2. Ich bin nicht blos an die festgesetzte saubere und ge- [42] schmackvolle Handausgabe mit deutschen Lettern gebunden, sondern darf auch andre Formen wählen. Wenn ich es zum Beyspiel räthlich fände, die Idee einer Taschenausgabe auszuführen.


Bin es zufrieden.


3. Ich habe nach Verlauf der sechs Jahre das Vorrecht vor jedem andern Verleger bey Eintretung in gleiche Verbindlichkeit.


Bin gleichfalls damit zufrieden. (Würde nur heisen nach Verlauf der acht Jahre.)


4. Sie vertreten mich bey den bisherigen Verlegern, Göschen, Unger.


Als mich Schiller zu Herausgabe meiner Wercke aufforderte, machte ich ihn mit allen meinen früheren Verhältnissen bekannt, da er denn äußerte daß kein gegründeter Einspruch geschehen könne, worüber ich noch ein Blat von seiner werthen Hand besitze. Sollte indeß dergleichen vorkommen, so erlauben Sie daß ich es mittheile und mich Ihres Rathes bediene.


5. Bis zum Absatz der ersten Auflage findet keine neue Statt, falls dieser auch länger als sechs Jahre erforderte.


Diese Bedingung ist, wie die Schrift zeigt, später eingeschrieben und Sie haben in der Eile der Expedition wohl nicht [43] gedacht daß dieselbe den ersten Punckt gleichsam aufhebt. Damit sich der Autor nicht um die Stärcke der Auflage, nicht um die Weise zu bekümmern brauche wie der Verleger die Wercke in's Publicum bringt, ist dort eine Zeit festgesetzt welche allen Mishelligkeiten vorbeugt. Durch No. 5 aber würde der Termin aufgehoben, wodurch manche Weiterung entspringen könnte.

Alles Gute wünschend

Goethe.

Lauchstedt d. 12. Aug. 1805.
[44]

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TextGrid Repository (2012). Goethe: Briefe. 1805. An Johann Friedrich Cotta. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0006-913D-7